Modernisierung für Sanitäter:innengesetz!

Modernisierung für Sanitäter:innengesetz!
Österreich verfügt über ein leistungsfähiges Rettungswesen mit starker Ehrenamtsbasis. Um den wachsenden Anforderungen durch Demografie, Technik und Strukturwandel gerecht zu werden, ist eine Modernisierung des Sanitäter:innengesetzes erforderlich. Das Österreichische Rote Kreuz sieht als größte Rettungsorganisation (und einzige bundesweit im öffentlichen Auftrag tätige Organisation) daher im Kern der Novellierung ein vierstufiges Ausbildungsmodell vor – mit niederschwelligen Möglichkeiten zum Einstieg und vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende, sowie der Integration neuer Technologien, um die Zukunftsfähigkeit und Resilienz des Systems zu garantieren.
Wir fordern den Gesetzgeber dazu auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Modernisierung zu schaffen! Unterstütze uns dabei!

DAS ROTE KREUZ FORDERT:
📌WEITERENTWICKLUNG: Die Weiterentwicklung des Ausbildungssystems zu einem vierstufigen Kompetenzsystem (Sanitätshelfer:in/Rettungshelfer:in, Rettungssanitäter:in, Notfallsanitäter:in, Zusatzkompetenzen).
📌ALTER: Ausbildungsbeginn ab 16 Jahren
📌MODERNISIERUNG: Anpassung an technische Entwicklungen (z. B.: Integration Telenotärzt:innen)
📌EINGLIEDERUNG: Eingliederung als Teil des Gesundheitssystems inklusive Systemverantwortung in der Patient:innensteuerung (Patient:innen können z.B. auch an den niedergelassenen Bereich verwiesen werden)
📌KEINE HÜRDEN: Ausbildungen und Zusatzkompetenzen sollen weiterhin niederschwellig erwerbbar sein, um einen einfachen Berufs- oder Tätigkeitseinstieg, Perspektiven der Weiterentwicklung und eine ausreichende bundesweite Personalabdeckung zu gewährleisten.
📌MITEINANDER: Die integrierte Systemarchitektur (Notfallrettung, Sanitätseinsatz, First Responder, Notruf/Disposition) soll erhalten bleiben, um die Aufwuchsfähigkeit und Resilienz des Rettungsdienstes für Großeinsätze und Katastrophen zu wahren.

" Wir im Rettungsdienst Tätigen, die Patient:innen und alle anderen Stakeholder:innen des Rettungsdienstes haben es uns verdient, dass wir gute, fortschrittliche Arbeit leisten können. Wir haben es uns verdient, dass wir eine solide, moderne, gesetzliche Grundlage für unser Tätigwerden sowie für unsere Aus-, Fort- und Weiterbildung haben".
Gerry Foitik, Mitglied der Geschäftsleitung und Bundesrettungskommandant im ÖRK
📢Wir, die Unterzeichnenden, fordern die Gesetzgeber:innen dazu auf, die Zukunft des Rettungswesens durch eine Modernisierung der Ausbildung der Sanitäter:innen nach unserem Vorschlag möglich zu machen!
WARUM FORDERN WIR DAS?
📌Das Sanitäter:innengesetz stammt aus dem Jahr 2002. Um all den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist eine Novellierung nötig.
📌Sanitäter:innen sollen rechtssicher den passenden Behandlungsweg wählen können – unterstützt durch Telemedizin und Tools –, und ein Spitaltransport soll nur dann erfolgen, wenn er medizinisch notwendig ist.
📌Die große Stärke des Systems in Österreich ist die bundesweite flächendeckende Abdeckung mit Sanitätskräften, sowie die rasche Aufwuchsfähigkeit bei Krisen und Katastrophen. Diese Stärke gilt es zu erhalten. Das ist nur möglich, wenn es die Möglichkeit gibt, sich auch neben dem Studium oder dem Beruf zu engagieren.
Unsere allgemeine Forderungen an die Politik für den Rettungsdienst findest du hier.
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